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Bodengutachten
Einer der häufigsten Fehler im Hochbau ist das Fehlen eines qualifizierten Bodengutachtens. Folgende Aussagen sind nach wie vor keine Seltenheiten:
- "Wir haben die Nachbarn gefragt und es gibt ein bisschen Wasser ab so 2,00 m Tiefe."
- "Unser Bekannter ist Brunnenbauer und der hat gebohrt bis Wasser kam."
- "Der Grundstücksverkäufer hat eine Sondierung durchgeführt, es ist alles o.k."
- "Wir heben die Baugrube aus, wenn Wasser kommt, bauen wir eine Ringdrainage ein."
- "Die Tragfähigkeit ist kein Problem…."
- "Die Versickerung wird schon klappen…"
Ein qualifiziertes Bodengutachten bedeutet, dass an zwei geplanten Hausecken mindestens sechs Meter tief gebohrt wurde, die Bodenbeschaffenheit analysiert wurde und eine Auswertung des Bodens über die gesamte Länge erfolgt ist. Darüber hinaus wurden der Wasserstand sowie die Baugrundverhältnisse ermittelt und die Gründungsart bestimmt.
Anfang 2000 kam ein junger Familienvater zu uns und wollte, dass wir ihm sein Haus bauen. Das Grundstück dazu wollte er noch kaufen. Wir empfahlen, ein Rücktrittsrecht bei erhöhten Gründungskosten in dem Grundstückkaufvertragvorbehalten zu lassen. Ein nachträglich erstelltes Bodengutachten ergab, dass sich auf dem Grundstück eine Torflinse befand. Das bedeutete, dass nur mit einer 18 m tiefen Pfahlgründung ein Haus gebaut werden konnte. Erforderliche Mehrkosten € 22.500,-. Der Gründstücksverkäufer übernahm € 20.000,–, das Bauvorhaben war gerettet! Ohne Klausel wäre die Familie schon vor Baubeginn in finanzielle Schwierigkeiten geraten – nicht auszudenken, was alles hätte passieren können!

Ohne ein qualifiziertes Bodengutachten mit Gründungserklärung wird die Haftungskette schon vor Baubeginn unterbrochen und kann zum Haftungsausfall im Schadenfall für nachfolgende Beteiligte führen. Sie sparen bei Verzicht eines Bodengutachtens lediglich ca. 0,3 %, bezogen auf das Gesamtvolumen des Bauvorhabens, ein.